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AW: Was ärgert euch momentan
Beide standen dem Amt nicht zur Verfügung. Der eine hat seine Dr.Arbeit geschrieben und der andere hat an der Uni einen Kurs mit Anwesenheitspflicht besucht.
Bei beiden wurden die Zahlungen nicht eingestellt.
Deshalb denke ich, die Beraterin von deinem Sohn hat keine Ahnung und interesse ihm zu helfen.
einen ähnlichen Fall hatte ich auch in der Familie und im Freundeskreis.das wird nicht notwendig sein. wenn sie die leistungen einstellen wollen, werden sie das schriftlich als entscheid mitteilen, gegen den dann widerspruch eingelegt werden kann.
tatsächlich ist es schon so, dass man, um leistungen beziehen zu können, dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss und auch an den maßnahmen teilnehmen muss.
dies scheint ja aber ein grenzfall zu sein, der einer einzelfall-entscheidung bedarf. daher abwarten, bis der bescheid schriftlich da ist, widerspruch einlegen, der wohl abgelehnt werden wird, dann klage beim sozialgericht einreichen.
Beide standen dem Amt nicht zur Verfügung. Der eine hat seine Dr.Arbeit geschrieben und der andere hat an der Uni einen Kurs mit Anwesenheitspflicht besucht.
Bei beiden wurden die Zahlungen nicht eingestellt.
Deshalb denke ich, die Beraterin von deinem Sohn hat keine Ahnung und interesse ihm zu helfen.