Was ärgert euch momentan

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AW: Was ärgert euch momentan

das wird nicht notwendig sein. wenn sie die leistungen einstellen wollen, werden sie das schriftlich als entscheid mitteilen, gegen den dann widerspruch eingelegt werden kann.

tatsächlich ist es schon so, dass man, um leistungen beziehen zu können, dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss und auch an den maßnahmen teilnehmen muss.

dies scheint ja aber ein grenzfall zu sein, der einer einzelfall-entscheidung bedarf. daher abwarten, bis der bescheid schriftlich da ist, widerspruch einlegen, der wohl abgelehnt werden wird, dann klage beim sozialgericht einreichen.
einen ähnlichen Fall hatte ich auch in der Familie und im Freundeskreis.
Beide standen dem Amt nicht zur Verfügung. Der eine hat seine Dr.Arbeit geschrieben und der andere hat an der Uni einen Kurs mit Anwesenheitspflicht besucht.
Bei beiden wurden die Zahlungen nicht eingestellt.

Deshalb denke ich, die Beraterin von deinem Sohn hat keine Ahnung und interesse ihm zu helfen.
 
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queenofhearts

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AW: Was ärgert euch momentan

Zur Sicherheit sollte man das machen, aber bis das SozG. darüber entschieden hat, ist der Junge im Rentenalter.

das stimmt leider, einige jahre wird es dauern. aber ich habe gehört, man könne die entscheidung durch eine einstweilige verfügung beschleunigen, wie das aber genau geht und wie da die bestimmungen sind, weiß ich nicht. müsste sich mutter courage nochmal erkundigen....
 
Q

queenofhearts

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AW: Was ärgert euch momentan

einen ähnlichen Fall hatte ich auch in der Familie und im Freundeskreis.
Beide standen dem Amt nicht zur Verfügung. Der eine hat seine Dr.Arbeit geschrieben und der andere hat an der Uni einen Kurs mit Anwesenheitspflicht besucht.
Bei beiden wurden die Zahlungen nicht eingestellt.

Deshalb denke ich, die Beraterin von deinem Sohn hat keine Ahnung und interesse ihm zu helfen.

dass von der sachbearbeiterin kein großes interesse vorhanden ist, ist sicherlich der fall, denn sonst könnte sie ja entsprechend mit informationen behilflich sein. aber bevor nix schriftliches vorhanden ist, ist auch nix rechtskräftig.

aber vielleicht könntest du netzwerk mal fragen, wie deine verwandten das gemacht haben, dass es bewilligt wurde? ich könnte mir denken, dass die beiden das dem amt gar nicht mitgeteilt hatten...

kann ja niemand überprüfen, ob zuhause eine arbeit geschrieben wird oder was man sonst macht, solange man eben, was in diesem fall nicht möglich ist, dem amt, bei fortbildungen und vermittlungsaktionen zur verfügung steht.
 

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AW: Was ärgert euch momentan

das stimmt leider, einige jahre wird es dauern. aber ich habe gehört, man könne die entscheidung durch eine einstweilige verfügung beschleunigen, wie das aber genau geht und wie da die bestimmungen sind, weiß ich nicht. müsste sich mutter courage nochmal erkundigen....
ich habe eine bekannt beim Amt.
Wenn du möchtest kann ich es für dich in Erfahrung bringen.
Bei interesse kannst du mir ein PN schreiben.
 
M

mängelexemplar

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AW: Was ärgert euch momentan

Heute morgen habe ich noch dafür gesorgt, dass er wenigstens krankenversichert ist.
Zum Glück kann ich ihn bei mir mitversichern, bis er 23 ist.

Also ich war bis zu meinem 26. Lebensjahr über meinen Vater beitragsfrei mitversichert. Eigentlich müsste dein Sohn auch bis einschließlich 25 über die Familienversorgung mitversichert werden, außer es hat sich im letzten Quartal was geändert!?
Auf jeden Fall ist der Beruf als "LKW-Fahrer" ganz schön schwer, ist dein Sohn sich im Klaren, ob er das machen möchte? Wäre eine Weiterbildung oder Umschulung nicht besser? Da gibt es ebenfalls diese Gutscheine. Er müsste auch Anspruch auf die Vermittlungsgutscheine in Höhe von 2000 € haben.
Vermute ich nun mal, da gibt es vielseitige Möglichkeiten, alles etwas unüberschaubar teilweise. Es kommt vor allem auf die vorherige berufliche Laufbahn deines Sohnes an.
Vielleicht noch mal zur Beratung in die Agentur für Arbeit.
 

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AW: Was ärgert euch momentan

dass von der sachbearbeiterin kein großes interesse vorhanden ist, ist sicherlich der fall, denn sonst könnte sie ja entsprechend mit informationen behilflich sein. aber bevor nix schriftliches vorhanden ist, ist auch nix rechtskräftig.

aber vielleicht könntest du netzwerk mal fragen, wie deine verwandten das gemacht haben, dass es bewilligt wurde? ich könnte mir denken, dass die beiden das dem amt gar nicht mitgeteilt hatten...
kann ja niemand überprüfen, ob zuhause eine arbeit geschrieben wird oder was man sonst macht, solange man eben, was in diesem fall nicht möglich ist, dem amt, bei fortbildungen und vermittlungsaktionen zur verfügung steht.
Beide haben dem Amt mitgeteilt was sie machen.
 
M

Mein_Ingomann

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AW: Was ärgert euch momentan

das stimmt leider, einige jahre wird es dauern. aber ich habe gehört, man könne die entscheidung durch eine einstweilige verfügung beschleunigen, wie das aber genau geht und wie da die bestimmungen sind, weiß ich nicht. müsste sich mutter courage nochmal erkundigen....

Beim Widerspruch (auch unter Vorbehalt) geht es erstmal nur darum, die eigenen Ansprüche zu wahren. Der Widerspruch ist mit wenigen Zeilen erledigt.

Eine einstweilige Verfügung bedeutet Zeit und Nerven zu investieren. Bis zur Klageerhebung beim SozG. vergeht dann noch einige Zeit.

In diesem Fall gibt es noch viele andere Möglichkeiten die ausgeschöpft werden können. Leider weiß das Arbeitsamt häufig nicht, welche anderen Möglichkeiten der Förderung sonst noch bestehen.

Die Vernetzung öffentlicher Stellen und Fördertöpfe ist nachwievor eine Schwachstelle in den Verwaltungen.
 

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AW: Was ärgert euch momentan

Also ich war bis zu meinem 26. Lebensjahr über meinen Vater beitragsfrei mitversichert. Eigentlich müsste dein Sohn auch bis einschließlich 25 über die Familienversorgung mitversichert werden, außer es hat sich im letzten Quartal was geändert!?Auf jeden Fall ist der Beruf als "LKW-Fahrer" ganz schön schwer, ist dein Sohn sich im Klaren, ob er das machen möchte? Wäre eine Weiterbildung oder Umschulung nicht besser? Da gibt es ebenfalls diese Gutscheine. Er müsste auch Anspruch auf die Vermittlungsgutscheine in Höhe von 2000 € haben.
Vermute ich nun mal, da gibt es vielseitige Möglichkeiten, alles etwas unüberschaubar teilweise. Es kommt vor allem auf die vorherige berufliche Laufbahn deines Sohnes an.
Vielleicht noch mal zur Beratung in die Agentur für Arbeit.
du bist am studieren deshalb warst du bis zum 26. Lebensjahr über deine Eltern versichert. Da aber der Sohn von MutterC nicht studiert ist er auch nicht versichert.
 
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queenofhearts

Guest
AW: Was ärgert euch momentan

Beim Widerspruch (auch unter Vorbehalt) geht es erstmal nur darum, die eigenen Ansprüche zu wahren. Der Widerspruch ist mit wenigen Zeilen erledigt.

Eine einstweilige Verfügung bedeutet Zeit und Nerven zu investieren. Bis zur Klageerhebung beim SozG. vergeht dann noch einige Zeit.

In diesem Fall gibt es noch viele andere Möglichkeiten die ausgeschöpft werden können. Leider weiß das Arbeitsamt häufig nicht, welche anderen Möglichkeiten der Förderung sonst noch bestehen.

Die Vernetzung öffentlicher Stellen und Fördertöpfe ist nachwievor eine Schwachstelle in den Verwaltungen.

Das mit dem Widerspruch ist ja klar. Ich meinte, wie das mit der einstweiligen Verfügung funktioniert. Weißt du das?

Auch wäre es interessant zu hören, was du meinst, welche anderen Möglichkeiten es für Mutter Courages Sohn gäbe.... Ich bin auch der Meinung, es müßte was geben... Aber wie genau vorgehen? Da bin ich mit meinem Latein am Ende...
 
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