Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Berfin1980

Well-Known Member
In diesem Fall das IfSG: So, wie es schon ist, und insbesondere so, wie es derzeit geplant ist und jüngst unter Protesten in 1. Lesung durch den Bundestag gepeitscht wurde.



Exakt! Ungern erinnere ich an die im 4. Bevölkerungsschutzgesetz enthaltenen Änderungen, über die ich mich weiter oben schon ausgiebig geärgert habe. Aber es scheint bitter nötig:

Den Anhang 16989 betrachten
Für Schnellleser:innen: Im überarbeiteten Gesetzesentwurf findet sich das jetzt auf S. 6 in den Punkten 8) + 9).

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Gut!: Kontaktloser Individualsport soll Einzelnen demnach auch bei Ausgangssperren möglich sein.

Die schlechten Nachrichten sind aber (abgesehen von ärgerlichen Widersprüchlichkeiten einzelner Gesetzesmaßnahmen) was für Feinschmecker: Vier elementare Grundrechte können auch durch Rechtsverordnungen eingeschränkt werden!
Bitte ergoogeln, was das impliziert und sich nebenbei auch mal mit dem Terminus einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" befassen.
Richtig: Das Parlament wird durch die Möglichkeit der Rechtsverordnungen faktisch ausgehebelt.
Es geht ja "nur" um vier Grundrechte!

Ich kann nur hoffen und beten, dass diese faktische Änderung des Grundgesetzes nicht einfach nur luschig durchgeht. Art. 1 + 20 GG sind unantastbar. Alles Weitere erfordert aber Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die Grünen sind derzeit so heiß darauf, ihre Regierungsbereitschaft zu signalisieren, dass sie im BT wohl mit der GroKo stimmen. Die erforderlichen Stimmen haben sie dann m.E. aber immer noch nicht ganz zusammen.
Daran sollte man denken - und: an den Gang nach Karlsruhe!

ps Warum wundert mich nicht, dass dieser Gesetzesentwurf, nach allem, was ich dazu gelesen habe, im CSU-geführten Bundesinnenministerium entstanden ist? o_O
Das hatten wir schon oder? Was, welche Änderung der Gesetze verlangt ist mir leider bekannt.

Im Fall von gewissen pandemischen Lagen ist ein schnelles, sofortiges Handeln erforderlich und nicht wie jetzt eine Durchlaufzeit von Wochen in der gesetzgebenden Instanzen.

Inzwischen warten wir auf weitere und noch gefährlichere Mutanten. Das war es jetzt von mir dazu, bin raus.
 

EnRetard

Well-Known Member
Das hatten wir schon oder? Was, welche Änderung der Gesetze verlangt ist mir leider bekannt.

Im Fall von gewissen pandemischen Lagen ist ein schnelles, sofortiges Handeln erforderlich und nicht wie jetzt eine Durchlaufzeit von Wochen in der gesetzgebenden Instanzen.

Inzwischen warten wir auf weitere und noch gefährlichere Mutanten. Das war es jetzt von mir dazu, bin raus.
Du bist doch erstens als Anwaltstippse juristisch vorgebildet und zweitens nach eigener Aussage Covid-19-Überlebende. Warum reagierst du so einseitig, geradezu hysterisch?
 

Bintje

Well-Known Member
Das ist offensichtlich verfassungswidrig, weil die genannten Grundrechte nur per Gesetz eingeschränkt werden dürfen.

Beim Bevölkerungsschutzgesetz handelt es sich um ein Gesetz. o_O Rechtens wäre das sicher erst, wenn das per Zweidrittel-Mehrheit zustande kommt. Das wäre aus meiner unmaßgeblichen Sicht so bedenklich wie bedauerlich, aber letztlich zu respektieren, ganz gleich, was man davon hält. Bei der Aushöhlung des Asylrechts zu Beginn der 1990er (Art 16 GG) war es genau so. Wenn die zwingende Voraussetzung einer Zweidrittel-Mehrheit negiert werden sollte, wäre es verfassungswidrig.
 

EnRetard

Well-Known Member
https://www.spiegel.de/politik/deut...perren-a-49196938-adcb-4db8-8bd0-8e4edaf02177

Union und SPD haben sich auf Änderungen am Notbremse-Gesetzentwurf geeinigt. Einen der schlimmsten Zähne konnte die SPD dem Seehoferschen Entwurf ziehen: Künftige Änderungen der Maßnahmen müssen in jedem Fall durch den Bundestag und könnnen nicht mehr auf dem Verordnungsweg verfügt werden. Die Ausgangssperre wurde ein wenig abgemildert: Sie soll erst ab 22 h gelten und bis Mitternacht sollen auch Menschen, die keinen Wauwi um Begleitung bitten können, allein aus dem Haus gehen dürfen, um spazieren zu gehen oder über die Asphaltstraßen zu joggen. Klitzekleine Verschärfungen gab es auch: Click and Meet erst ab 150/100.000 (und nicht 200 wie im Södergau) und Distanzunterreicht schon ab 165, nicht 200.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alubehütet

Well-Known Member
Arbeitgeber müssen zwei Coronatests pro Woche bereitstellen.
Das ist ja mal was.


Die Länder hatten allerdings auf ihre Kompetenzen auch in der Bildungspolitik gepocht.
Wie das? Es geht um Infektionsschutz, nicht um Bildung. Wenn verfügt wird, daß ab einer Inzidenz sowieso Firmen geschlossen werden, ist das auch nicht Sache des Wirtschaftsministeriums.
 
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