Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Berfin1980

Well-Known Member
Wollen wir wirklich Freiheitsrechte gegen das Lebensrecht in Anschlag bringen?

Artikel 2 GG ist da ganz klar.....

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich habe hier schon mal die Frage gestellt warum man wegen Corona Bußgelder verhängen muss.

Schwachsinn. Hängt alles von der Technik und den Schuhen ab.
Stimmt Schwachsinn, die Gelenke müssen auf hartem Untergrund große Druckkräfte abfedern. Laufschuhe können nur eine gewissen Teil abfedern aber nicht alles. Auch soll man nicht mehr als 1,5 Stunden auf Asphalt laufen.

Das will die "Schuhindustrie" den Leuten einreden. Rächen wird sich das mal im Alter.

Potentielle Kniegelenks Prothesen Träger im Alter.
 

EnRetard

Well-Known Member

EnRetard

Well-Known Member
Artikel 2 GG ist da ganz klar.....

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich habe hier schon mal die Frage gestellt warum man wegen Corona Bußgelder verhängen muss.
Das hier ist gaanz dünnes Eis, weil Absatz 2 beinhaltet, dass zwischen diesen Rechten abgewogen werden darf. Es wird Zeit, dass das BVerfG das mal für Covid19 klärt. Es wird nämlich ständig zwischen beiden abgewogen. So toleriert der Staat <3000 Verkehrstote im Jahr, deren Zahl sich durch minimale Einschränkungen der Freiheitsrechte senken ließe: Ein Tempolimit auf Autobahnen etwa oder Tempo 30 innerorts. Der Staat toleriert Tote durch Passivrauchen, weil das Rauchen in Gegenwart nichtrauchender Menschen, z.B. Kindern immer noch erlaubt ist. Er toleriert das Sterben an Influenza, Masern und anderen Infektionskrankheiten und überlässt es dem Glück und der Vorsicht der Menschen, einer Ansteckung aus dem Weg zu gehen. Schließlich wird im Fall Covid19 die unternehmerische Freiheit höher bewertet als das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, indem Menschen zur Präsenzarbeit gezwungen werden, ohne dass der Betrieb zu wirksamen Schutzmaßnahmen gezwungen wird. Gleichzeitig werden nächtliche Ausgangssperren verhängt, obwohl es
ebenso viele Hinweise in Studien auf Schaden wie Nutzen gibt.
 

Bintje

Well-Known Member
Mal eine Frage: Wer geht denn im Dunkel joggen, wenn man nicht sieht, was auf dem Weg liegt? Ich habe mich schon am hellichten Tag ordentlich auf die Nase gelegt, weil ich den Ast unter den Blättern nicht gesehen habe. (...)

Das tut mir leid für Dich, ist aber schon vielen passiert, egal ob tags oder nachts. Und Msane und Retard haben recht: Erstens gibt es etliche, die frühmorgens vor oder spätabends nach der Arbeit joggen (da kenne ich mehrere); zwotens ist es im Sommer lange hell.

Wollen wir wirklich Freiheitsrechte gegen das Lebensrecht in Anschlag bringen?Wir liegen kreis- und landesweit mit einer Inzidenz bei 300 ganz weit vorne. Klopapiersorgen hat keiner mehr. Alle haben nur Angst vor Kontakt, vor dem Kontakt mit ihren Nächsten.

Und darum streicht man auch noch kontaktlosen Sport (noch dazu einzeln)? Entschuldige, aber das ist absurd.
Die Hamburger waren da viel cleverer. Aber deren Bürgermeister ist Mediziner, kennt sich mit der Materie aus. Das merkt man seinen öffentlichen Aussagen übrigens auch an. Was HH verfügt hat, finde ich viel abgewogener und gesünder als Brachialmethoden - wenn man schon mit Ausgangssperren kommt.

https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/

Zitat:

"In Hamburg gilt ab Freitag, 2. April 2021, eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks ist dann nur in Ausnahmen möglich.

Zu den Ausnahmen zählen:

  • Gefahr für Leib, Leben oder das Eigentum,
  • Medizinische Notfälle (zwingend erforderliche Besuche bei Arzt, Krankenhaus, Tierarzt oder der Gang zur Notfall-Apotheke),
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • Begleitung Sterbender,
  • Versorgung von Tieren,
  • der Weg zum Arbeitsplatz und zurück,
  • oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke (beispielsweise Obdachlosigkeit).
Außerdem darf sich eine Person alleine in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zur körperlichen Bewegung oder zum Ausführen von Tieren außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft aufhalten."

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Bintje

Well-Known Member
Artikel 2 GG ist da ganz klar.....

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.(...)

In diesem Fall das IfSG: So, wie es schon ist, und insbesondere so, wie es derzeit geplant ist und jüngst unter Protesten in 1. Lesung durch den Bundestag gepeitscht wurde.

Das hier ist gaanz dünnes Eis, weil Absatz 2 beinhaltet, dass zwischen diesen Rechten abgewogen werden darf. Es wird Zeit, dass das BVerfG das mal für Covid19 klärt. Es wird nämlich ständig zwischen beiden abgewogen. So toleriert der Staat <3000 Verkehrstote im Jahr, deren Zahl sich durch minimale Einschränkungen der Freiheitsrechte senken ließe: Ein Tempolimit auf Autobahnen etwa oder Tempo 30 innerorts. (...)

Exakt! Ungern erinnere ich an die im 4. Bevölkerungsschutzgesetz enthaltenen Änderungen, über die ich mich weiter oben schon ausgiebig geärgert habe. Aber es scheint bitter nötig:

Bildschirmfoto 2021-04-12 um 13.13.59.png
Für Schnellleser:innen: Im überarbeiteten Gesetzesentwurf findet sich das jetzt auf S. 6 in den Punkten 8) + 9).

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Gut!: Kontaktloser Individualsport soll Einzelnen demnach auch bei Ausgangssperren möglich sein.

Die schlechten Nachrichten sind aber (abgesehen von ärgerlichen Widersprüchlichkeiten einzelner Gesetzesmaßnahmen) was für Feinschmecker: Vier elementare Grundrechte können auch durch Rechtsverordnungen eingeschränkt werden!
Bitte ergoogeln, was das impliziert und sich nebenbei auch mal mit dem Terminus einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" befassen.
Richtig: Das Parlament wird durch die Möglichkeit der Rechtsverordnungen faktisch ausgehebelt.
Es geht ja "nur" um vier Grundrechte!

Ich kann nur hoffen und beten, dass diese faktische Änderung des Grundgesetzes nicht einfach nur luschig durchgeht. Art. 1 + 20 GG sind unantastbar. Alles Weitere erfordert aber Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die Grünen sind derzeit so heiß darauf, ihre Regierungsbereitschaft zu signalisieren, dass sie im BT wohl mit der GroKo stimmen. Die erforderlichen Stimmen haben sie dann m.E. aber immer noch nicht ganz zusammen.
Daran sollte man denken - und: an den Gang nach Karlsruhe!

ps Warum wundert mich nicht, dass dieser Gesetzesentwurf, nach allem, was ich dazu gelesen habe, im CSU-geführten Bundesinnenministerium entstanden ist? o_O
 
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