Weil die Ukraine insgesamt betroffen war?
Es ist eine andere Rechtsgrundlage. Die Ukrainer:innen kamen/kommen auf Grundlage der EU-Massenzustrom-Richtlinie, die Vertriebenen und Kriegsflüchtlingen auf Beschluss des EU-Rats vorübergehenden Schutz gewährt. Die wurde wegen des Kriegs zum ersten Mal ausgelöst und bezieht sich darauf. Im deutschen Aufenthaltsrecht entspricht das §24 AufenhaltG. Und bei Einreisen von Ukrainer:innen ist trotz Visumfreiheit zumindest regelhaft vorgesehen, dass sie sich bei späterer Registrierung bei den Behörden mit biometrischen oder ggf. auch älteren nicht-biometrischen Pässen ausweisen.
Es gibt andere, weniger komplizierte Möglichkeiten, bei denen nicht erst ein EU-Beschluss vorangehen muss. Wenn ich das Innenministerium richtig interpretiert habe, soll bei Erdbebenopfern ein formloses Einladungsschreiben und/oder eine parallel abgegebene Verpflichtungserklärung bei der ABH reichen (was man übrigens auch online machen kann und gleichzeitig darum bitten, die Unterlagen vorab zwecks Beschleunigung ans Konsulat weiterzureichen). So ist es zumindest rechtlich vorgesehen, aber die Weisung des Innenministeriums ist ja eindeutig. Deshalb ist davon auszugehen, dass nachzuweisende Kriterien- die, wenn ich es richtig sehe, dem Vorgehen beim normalen Besuchervisum entsprechen - in den Konsularabteilungen aus humanitären Gründen großzügiger ausgelegt werden als sonst. Aber falls nicht: Im Gesetz ist übrigens auch vorgesehen, dass bei ggf. negativem Schufa-Eintrag des Einladers eine Sicherheitsleistung bei der ABH hinterlegt werden kann.
Anders als
@EnRetard , der die Passpflicht als unzumutbar ansieht, sehe ich die allergrößte Hürde in den seit längerem wirklich langen Wartezeiten auf einen Termin bei den dt. Konsulaten in der Türkei. Den persönlichen Termin kann bzw. muss man zwar online vorab buchen, aber das Visum selbst kostet zwischen 75 und 80 Euro. Zumindest diese Visumsgebühr sollte man den Leuten erlassen, - unbedingt!
Die Passpflicht selbst dürfte nach meiner vorläufigen Einschätzung das geringere Problem darstellen. Der kostet zwar auch, aber abgestuft je nach beantragter Gültigkeitkeitsdauer (zwischen einem und zehn Jahren). Ausgestellt und an die Antragsteller wird er zügig versandt! Nicht wie bei uns.
Der Haken dabei dürfte im Augenblick sein, dass etliche Menschen keine Adressen mehr haben, postalisch gar nicht erreichbar sind. Aber das müsste man wohl mit den türkischen Behörden klären und im Innenministerium ggf. nachbessern, dass auch Nüfüs mit Kimlik-No ausreichend sein kann ...
Den Visumsantrag kann man auch online stellen:
https://videx.diplo.de/videx/desktop/index.html#start
Oder manuell:
https://tuerkei.diplo.de/blob/16854...9717fb949af0/90-antrag-schengenvisum-data.pdf
Ein auf Deutschland beschränktes nationales Visum geht natürlich auch, klar. Nur sind das wieder andere Formulare, die ebenfalls auf den Seiten der Konsulate verlinkt sind.
Wichtig: FAQ:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513860?openAccordionId=item-2249620-18-panel
ps Wenn ich Näheres erfahre, werde ich das ergänzen bzw. korrigieren.