Artikel 2 GG ist da ganz klar.....
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.(...)
In diesem Fall das IfSG: So, wie es schon ist, und insbesondere so, wie es derzeit geplant ist und jüngst unter Protesten in 1. Lesung durch den Bundestag gepeitscht wurde.
Das hier ist gaanz dünnes Eis, weil Absatz 2 beinhaltet, dass zwischen diesen Rechten abgewogen werden darf. Es wird Zeit, dass das BVerfG das mal für Covid19 klärt. Es wird nämlich ständig zwischen beiden abgewogen. So toleriert der Staat <3000 Verkehrstote im Jahr, deren Zahl sich durch minimale Einschränkungen der Freiheitsrechte senken ließe: Ein Tempolimit auf Autobahnen etwa oder Tempo 30 innerorts. (...)
Exakt! Ungern erinnere ich an die im 4. Bevölkerungsschutzgesetz enthaltenen Änderungen, über die ich mich weiter oben schon ausgiebig geärgert habe. Aber es scheint bitter nötig:
Für Schnellleser:innen: Im überarbeiteten Gesetzesentwurf findet sich das jetzt auf S. 6 in den Punkten 8) + 9).
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf
Gut!: Kontaktloser Individualsport soll Einzelnen demnach auch bei Ausgangssperren möglich sein.
Die schlechten Nachrichten sind aber (abgesehen von ärgerlichen Widersprüchlichkeiten einzelner Gesetzesmaßnahmen) was für Feinschmecker: Vier elementare Grundrechte können auch durch Rechtsverordnungen eingeschränkt werden!
Bitte ergoogeln, was das impliziert und sich nebenbei auch mal mit dem Terminus einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" befassen.
Richtig: Das Parlament wird durch die Möglichkeit der Rechtsverordnungen faktisch ausgehebelt.
Es geht ja "nur" um vier Grundrechte!
Ich kann nur hoffen und beten, dass diese faktische Änderung des Grundgesetzes nicht einfach nur luschig durchgeht. Art. 1 + 20 GG sind unantastbar. Alles Weitere erfordert aber Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die Grünen sind derzeit so heiß darauf, ihre Regierungsbereitschaft zu signalisieren, dass sie im BT wohl mit der GroKo stimmen. Die erforderlichen Stimmen haben sie dann m.E. aber immer noch nicht ganz zusammen.
Daran sollte man denken - und: an den Gang nach Karlsruhe!
ps Warum wundert mich nicht, dass dieser Gesetzesentwurf, nach allem, was ich dazu gelesen habe, im CSU-geführten Bundesinnenministerium entstanden ist?