Die Ampelkoalition

Alubehütet

Well-Known Member
ps Nebenbei begreife ich auch nicht so ganz, wie bestens bestallte Verfassungsrichter sich bei ihrer Urteilsfindung restlos abkoppeln konnten vom Blick auf politische, ökonomische und gesellschaftliche Realitäten. Zwar war's nicht das erste Mal, dass Karlsruhe was kassiert und dem Parlament verordnet hat, hier und da nachzubessern - völlig okay -, aber sehenden Auges eine Vollbremsung zu veranstalten?
Das kommt mir fast vor, als hätten sie gar nicht begriffen, was angesagt ist. Dass es im Kern um die Entwicklung des Landes statt um Stagnation und Beharren auf Überkommenem geht.
Die Schuldenbremse ist komplett idiotisch, zumal im Verfassungsrang, aber darüber hat ein Gericht nicht zu befinden. Da müssen sich Mehrheiten ändern. Ein Gerichtkann nur sagen: Habt Ihr so reingeschrieben, dann müßt Ihr euch dran halten. (Um auf die Schnelle nur auf einen Punkt zu reagieren. Bist leider wohl viel zu früh ausgebremst worden, krankheitsbedingt.)
 

Bintje

Well-Known Member
Die Schuldenbremse ist komplett idiotisch, zumal im Verfassungsrang, aber darüber hat ein Gericht nicht zu befinden. Da müssen sich Mehrheiten ändern. Ein Gerichtkann nur sagen: Habt Ihr so reingeschrieben, dann müßt Ihr euch dran halten. (Um auf die Schnelle nur auf einen Punkt zu reagieren. Bist leider wohl viel zu früh ausgebremst worden, krankheitsbedingt.)
Es kommt mir aber vor, als ob die Verfassungsrichter früher weniger rigide zu Werke gegangen sind. Auch unter Merkel gab es ja zahlreiche Gesetze bzw Reformen, die wieder kassiert und nachgebessert werden mussten; das lief zumindest nach meiner Wahrnehmung bedeutend softer.
Zumindest hatte ich den Eindruck, dass die Richter sich auch immer um ein gewisses Verständnis bemühten.
Nicht bei der Ampel. Ausnahmen bzw Notstände wie Corona? Egal. Ukraine? Egal. Klimaschutz? Egal. Obwohl sie sich dabei im Vgl. zu einem früheren Urteil gewissermaßen selbst widersprachen. Du hast natürlich recht, sie müssen sich an die Verfassung halten; allerdings würde ich fast darauf wetten, dass eine entsprechend fein ziselierte Begründung es durchaus getan und nicht alles zerkloppt hätte.

ps Was deine Klammern betrifft, kam es schlicht wie bei Brecht: "Ja, mach nur einen Plan! / Sei nur ein großes Licht! / Und mach dann noch’nen zweiten Plan, / gehn tun sie beide nicht. / Denn für dieses Leben / ist der Mensch nicht schlecht genug. / Doch sein höhres Streben / Ist ein schöner Zug." ;)
Quelle
 

Msane

Well-Known Member
Warum stellt man es eigentlich so dar, als hätte das Bundesverfassungsgericht der Regierung einen "ausgewischt"?

Ich lese des Öfteren, vorherige Regierungen hätten das ja auch so gemacht.
Solch eine Begründung ist fadenscheinig.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf verfassungswidrige Haushaltspläne.

Sie wurden ja auch von Staatsrechtlern darauf hingewiesen das der Haushalt nicht verfassungskonform ist und
vor dem Bundesverfassungsgericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird.
Das wurde aber ignoriert.
Dies wiederum ist typisch Olaf Scholz, die Arroganz der Macht, man hält sich selbst für unfehlbar.
Der Haushaltsplan war sein großes Projekt.
Mit derselben Süffisanz mit der er die Fragen im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss weggelächelt hat,
wollte er auch hier vorgehen.
Die beim BVerfGE werden es schon nicht wagen dem großen Zampano im Kanzleramt
auf die Füße zu treten.
Das Ergebnis ist bekannt.

Für die Haushaltsplanung ist einzig die Bundesregierung verantwortlich und sonst niemand.
Würde die Bundesregierung ihre Arbeit von Anfang an richtig machen, dann hätten
wir heute dieses Problem nicht.


.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich verstehe auch nicht – Neuerdings wird auf die Union rumgeflucht, „verantwortungslose Klage“. Wenn man den Eindruck hat, da stimmt was nicht, dann muß man das überprüfen lassen; wenn sie meinen, der Regierung damit schaden zu können, ist das ihr gutes Recht. Muß die Regierung halt bessere Gesetze machen; diese hat gleich zwei Bundesfinanzminister, die wissen sollten, wie das geht.

Ich habe mir das im Detail nicht angeguckt. Aber das Grundproblem ist doch: Wir haben ein Verschudlungslimit; es gibt aber unvorhersehbare Notfälle, wo man sagt gut, hier muß hineininvestiert werden weil das ist aussergewöhnlich und sonst geht alles den Bach runter. Wenn der Russe vor Berlin steht, dann verschulden wir uns auf Deibel komm raus. Wenn in der Eifel ein Vulkan ausbricht, dann ist das mit einem normalen, vorgesehenen Haushalt nicht zu stemmen. Und klar, man kann auch Corona als eine solche Naturkatastrophe werten und dafür ausserordentlich Geld in die Hände nehmen, aber eben: Dafür. Das ist dann zweckgebunden. Schön, wenn man dann die Gelder nicht alle braucht, aber dann ist es doch Sinn des Gesetzes, die nicht in Anspruch genommenen Gelder in die Schuldenrückzahlung zu stecken.


Ich halte, wie gesagt, das Gesetz, eine solche Grenze an sich schon für Banane, ohne viel zu verstehen von Wirtschaftswissenschaften oder Finanzpolitik. Hier wird in meinem bescheidenen Verständnis eine bestimmte wirtschaftswissenschaftliche Lehre in den Rang einer Staatsdoktrin mit Verfassungsrang erhoben – Es gibt auch andere Lehren und eine andere daraus folgende Politik. Die kann nicht erst wieder mit ⅔-Mehrheit möglich sein. Aber wenn man so ein Gesetz macht, dann muß man sich auch daran halten.



Die haben Scholz, einen ehemaligen, und Lindner, einen amtierenden Finanzminister; beide wollen als weithin in diesen Sachen kompetent gelten. Aussenpolitik, Virologie weiß man nicht, aber darin kennen sie sich sich vermeintlich aus. Mein Mitleid, daß die Kaiser sich als beide nackt herausgestellt haben, hält sich da sehr in bescheidenen Grenzen. Und wenn ich auch dabei den kleinen Fritz, das darauf hinweist, für noch so häßlich und mißraten halte, aber das ist dann ein anderes Thema.

@Mendelssohn fehlt.
 
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sommersonne

Well-Known Member
Ich halte, wie gesagt, das Gesetz, eine solche Grenze an sich schon für Banane, ohne viel zu verstehen von Wirtschaftswissenschaften oder Finanzpolitik. Hier wird in meinem bescheidenen Verständnis eine bestimmte wirtschaftswissenschaftliche Lehre in den Rang einer Staatsdoktrin mit Verfassungsrang erhoben – Es gibt auch andere Lehren und eine andere daraus folgende Politik.
Der Staatshaushalt wird dadurch so geführt als wäre es die Buchhaltung eines Rathauses.
 

EnRetard

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Neuerdings wird auf die Union rumgeflucht, „verantwortungslose Klage“.
War es ja auch, rein taktisches Spielchen, was Merz und Linnemann ja auch schon von Unions-Landespolitikern Protest eingebracht hat. Dem Gericht hingegen ist kein Vorwurf zu machen. Die Rechtslage war eindeutig und die SPD und alle anderen, die die hirnverbrannte Schuldenbremse ins Grundgesetz reinpraktiziert haben, mussten mit dem Urteil rechnen.
 

sommersonne

Well-Known Member
Ich denke Herr Merz hatte vor die Bundesregierung dadurch zu Fall zu bringen. Schnell hat er ja auch gefordert der Kanzler müsse die Vertrauensfrage stellen. Ihm war egal was nach der Klage passiert, er hat gemeint er käme der Macht einen großen Schritt näher.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich vermute, er weiß auch, daß er nur durch die Vertrauensfrage und vorgezogene Neuwahlen Kanzler werden kann. Die AfD wird nächstes Jahr im Osten derart furiose Siege einfahren, daß er sie als designierter Kanzlerkandidat nicht wird überstehen können.
 

sommersonne

Well-Known Member
Genau, ich hoffe aber die Wähler im Osten werden noch einmal überlegen was sie da tun und evtl.lieber die neue Partei wählen. Für Pirna habe ich da schon keine Hoffnung mehr, es sei denn der OB erweist sich als unfähig.
 
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