Hier ist die Regierung gefragt, bei den Medienanstalten zu intervenieren.
Mit Verlaub: Nein. Sie können zwar "intervenieren", wie es dir vorschwebt, aber hierzulande brauchen "die" Medien sich nicht daran zu halten.
Auch nicht die ÖRR, deren Aufsichtsgremien zwar zu einem Drittel mit Vertretern politischer Parteien besetzt ist, aber auch mit Vertreter:innen anderer Organisationen, Verbände, Kirchen ...
Zum Glück sind wir nicht in China, Russland, Nordkorea oder ähnlichen Staaten, in denen Presse- und Meinungsfreiheit nur ein Wort ist.
In Deutschland gibt es den Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag und die Landespressegesetze. Die sind verbindlich. Und staatliche Über- oder Eingriffe wie bei der
"Spiegel"-Affäre oder den
Ermittlungen des damaligen Generalbundesanwaltes Range gegen netzpolitik.org ("Verdacht des Landesverrats") oder auch dem törichten
Anruf des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff beim seinerzeitigen Bild-Chef Kai Diekmann ("Ich bin auf dem Weg zum Emir") lösen regelmäßig viel Empörung und Wirbel aus.
Und googele z.B. mal nach
"Lex Lafontaine", unvergessen. Ganz sicherlich auch bei Oskar I. von der Saar ...
Dass Bild & Co. oft grenzwertig oder gar unzulässig vorgehen, ist klar. Für Konfliktfälle gibt es zum Beispiel Obleute in Redaktionen, Ressortchefs + Chefredakteur:innen, bei denen man sich beschweren kann und FSK-Einrichtungen wie den deutschen Presserat (zugegeben relativ zahnlos..) sowie haufenweise auf Medien- und Presserecht spezialisierte Anwälte und Pressekammern bei den Gerichten.
Die durch mich wahrgenomme Islamophobie ist gleichermaßen eine Volksverhetzung und sollte ebenfalls geahndet und Strafverfolgt werden.
Genau das passiert, wenn es in islamfeindliche Straftaten mündet. Und in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wird das gesondert unter "politisch motivierte Kriminalität" ausgewiesen.
"Die Kategorie muslimfeindlich wird dabei nicht verwendet; der klare Bezug der Tat zur Religionszugehörigkeit einer Person, also Islamfeindlichkeit, ist ausschlaggebend. Islamfeindliche Straftaten sind eine Unterkategorie von Hasskriminalität – neben sogenannten ‚fremdenfeindlichen‘, rassistischen, antiziganistischen, antisemitischen Straftaten sowie solchen, die sich gegen sonstige Religionen und ethnische Zugehörigkeiten richten. [...]
Dabei können die Straftaten angefangen von Beleidigung (§185 StGB) über Volksverhetzung (§130) und Bedrohung (§241) bis hin zu Sachbeschädigung (§304) und gefährlicher Körperverletzung (§224) reichen. 2017 betrug die Zahl der islamfeindlichen Straftaten 1.075 Fälle, 2018 lag die Zahl bei 910 Fällen, 2019 bei 950, 2020 bei 1.026 und 2021 sank sie erstmals auf 726 Fälle. Der überwiegende Teil der Straftaten ist dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen, also Straftaten aus rechtsextremer Motivlage."
Mehr in diesem Bericht und insbesondere ab S. 65 ff.:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...mfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9
.