Skeptiker
Well-Known Member
In Deutschland ist es eben noch nicht sicher, wie es gehandhabt wird, dank des dämlichen Datenschutzgesetzes, wonach ich ja das Recht habe, Straftaten zu begehen, ohne dabei ungewollt gefilmt zu werden.
Sicherlich, es gab eine Entscheidung in Bayern, wo einer, der zu viel Zeit hatte, mit der Dashcam durch die Gegend gefahren ist und alle darauf registrierten Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige brachte. Das wurde ihm untersagt. Es gab aber auch Fälle, wo Dashcammaterial als Beweis zugelassen wurde.
Ich nehme nur zu privaten Gebrauch auf. Würde ich schreiben, das ich die Dashcam zur Dokumentation evtl. Unfälle habe, würde es wieder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Btw., Videoüberwachung am Haus oder Betriebsgrundstück sind ja ebenfalls unzulässig..........nach der Logik der "Datenschützer" zumindest.
Hier ein interessanter Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Sicherlich, es gab eine Entscheidung in Bayern, wo einer, der zu viel Zeit hatte, mit der Dashcam durch die Gegend gefahren ist und alle darauf registrierten Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige brachte. Das wurde ihm untersagt. Es gab aber auch Fälle, wo Dashcammaterial als Beweis zugelassen wurde.
Ich nehme nur zu privaten Gebrauch auf. Würde ich schreiben, das ich die Dashcam zur Dokumentation evtl. Unfälle habe, würde es wieder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Btw., Videoüberwachung am Haus oder Betriebsgrundstück sind ja ebenfalls unzulässig..........nach der Logik der "Datenschützer" zumindest.
Hier ein interessanter Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
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