Alubehütet
Well-Known Member
Ok, jetzt habe ich deinen Punkt endlich verstanden – ... glaube ich.Deshalb irritierte mich auch Berfins Satz. Denn den hatte ich juristisch konnotiert aufgefasst: Klar, denn sie schrieb von verwirkten Rechten (Mehrzahl) - Habeck dagegen von einem Anspruch auf Toleranz (andere Kategorie), den unterlaufe, wer sich sinngemäß nicht im Umgang mit anderen danach richte. Es geht imho um einen Eigenanspruch, den man selbst nicht erfüllt oder zu erfüllen bereit ist: Aus meiner Sicht ein moralischer Appell, auch wenn ich hier offenbar die Einzige bin, die das so sieht und auch deshalb faule Äpfel und Tomaten einzustecken bereit sein soll
Meine Interpretation war, Habeck habe hier zwei Kategorien unzulässig miteinander vermengt; die des Rechtes mit unveräußerlichen Menschenrechten, und die einer politischen Gemeinschaft, einer Gesellschaft, der Gemeinschaft eines politischen Diskurses, deren Teilhabe nicht nur Rechte mit sich bringt, sondern auch Pflichten; Du nennst es eine Frage der Moral. Moral ist etwas anderes als Recht. Moralisch kann ich verlangen, was rechtlich nicht erzwingbar ist. Fordere ich nicht nur vom Staat ein, meine Gotteshäuser zur Not polizeilich zu schützen, eine Rechtsebene, sondern von all meinen Mitdiskutanten, sich einzusetzen für ein Klima, in dem das hoffentlich immer weniger nötig sein wird, dann bin ich auf einer moralischen, politischen, juristisch nicht einklagbaren Ebene verpflichtet, mich genauso einzusetzen für dieselben Rechte anderer. Auf der rein rechtlichen Ebene, Kategorie, hätte, hat Fischer Recht. Ich muß nicht, um Klischees zu bemühen, von jedem türkischen Gemüsehändler oder AfD-Dorfkneipennazi das Existenzrecht Israels einfordern oder das Recht, anderen zuzuerkennen, öffentlich Jehova oder Allah oder das Fliegende Spaghettimonster zu verehren. Von AfD-Vorsitzenden oder Vorsitzenden des ZDM allerdings schon, um den Preis, daß ich sie sonst politisch nicht mehr ernstnehmen brauche. Sogar sollte. Das wäre kein juristisch erzwingbare Position, auch nicht erzwingbar durch Verweigern von dann nur konditional, dann „verwirkten“ Rechten, aber diskursmoralisch sanktionierbar. Hier verwirken Muslime kein juristisches Recht auf den Schutz ihrer Religion/Gotteshäuser, da ist Fischer in jedem Fall im Recht, auf einer anderen Ebene aber verspielen sie einen Teil ihrer Autorität in der gesellschaftlich-politischen Teilhabe an einer Debattengemeinschaft. Wenn wir uns hier in dieser Frage nicht einig sind in der unbedingten Solidarität mit unseren jüdischen Mitbürgern und dem offensiven, öffentlichen Eintritt auf deren freie Religionsausübung, auch gegenüber den eigenen Followern, was eine radikale Veruteilung einschließt aller Anschläge auf ihre Gotteshäuser, dann werden wir als Staat zwar weiterhin unsere Pflichten euch gegenüber erfüllen. Müssen. Aber das war es dann auch.
Mir schien das von Habeck nicht sauber getrennt, zuende gedacht, ausdifferenziert. In meiner Wahrnehmung, nacher lese ich zum xten-Mal noch einmal den Otext genau, hatte er das miteinander vermengt.
Du trennst von vorneherein: Habecks „Anspruch unterlaufen“ sei eben von vorneherein eine ganz andere Ebene als @Berfin1980s „Rechte verwirkt“. Dann hätte Fischer Habeck argumentativ auf ein Feld gezerrt und auf diesem dann nur scheinbar widerlegt, auf das der sich gar nicht begeben habe. Dann haben wir beide in der Tat bzw. ich an Dir vorbeigeredet.
Wow. Denke ich drüber nach. Vielleicht bleibst Du nicht „die Einzige, die das so sieht“.
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