AW: was ist mit der Fastenzeit???
guck mal ich hab auch was gefunden bin aber nun einwenig irritiert:icon_eyecrazy:
[FONT=Arial, Helvetica][FONT=Times,Times New Roman]Schwangere und stillende Frau[/FONT][/FONT]
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F. 762: Muß die schwangere Frau in ihren ersten Monaten (der Schwangerschaft im Monat Ramadan) fasten?[/FONT][/FONT]
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A: Die Schwangerschaft allein hebt nicht die Verpflichtung zum Fasten auf. Wenn sie allerdings einen Schaden durch das Fasten für sich oder für ihre Schwangerschaft befürchtet, und diese Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann ist sie nicht zum Fasten verpflichtet.[/FONT][/FONT]
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F. 763: Eine schwangere Frau weiß nicht, ob das Fasten dem Embryo schadet. Muß sie (im Monat Ramadan) fasten?[/FONT][/FONT]
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A: Wenn sie durch ihr Fasten einen Schaden für ihren Embryo befürchtet und ihre Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann muß sie das Fasten abbrechen, ansonsten muß sie fasten.[/FONT][/FONT]
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F. 764: Eine Frau stillt ihr Kind und ist auch schwanger. Gleichzeitig hat sie den Monat Ramadan gefastet, und als sie ihr Kind geboren hat, war es tot. Wenn sie dann von Anfang an den Schaden für möglich gehalten hat und trotzdem gefastet hat, ist dann:[/FONT][/FONT]
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1. Ihr Fasten gültig,[/FONT][/FONT]
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2. sie zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet?[/FONT][/FONT]
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3. Was ist das Urteil für sie, wenn sie den Schaden nicht für möglich gehalten hat und es (erst) im Nachhinein festgestellt hat?[/FONT][/FONT]
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A: Wenn sie mit der bestehenden Befürchtung des Schadens, der einen vernünftigen Ursprung hat, gefastet hat oder im Nachhinein festgestellt hat, daß das Fasten ihrem oder des Embryos Zustand geschadet hat, dann ist ihr Fasten ungültig, und sie muß nachholen. Aber die Bestätigung zur Entschädigungszahlung des Embryos hängt vom (klaren) Nachweis ab, daß das Sterben des Embryos (tatsächlich) auf ihr Fasten zurückzuführen ist.[/FONT][/FONT]
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F. 765: Nach der Schwangerschaft hat Allah, der Erhabene, mir ein Kind gegeben, Allah sei Dank. Und es saugt Milch und, so Allah, der Erhabene will, wird der gesegnete Monat Ramadan (bald) auf uns zukommen, und ich kann jetzt fasten. Aber wenn ich faste, trocknet meine Milch aus, unter Berücksichtigung, daß ich schwach gebaut bin. Und mein Kind, gedankt sei Allah der Erhabene, fordert alle zehn Minuten Milch. Was habe ich zu tun?[/FONT][/FONT]
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A: Wenn wegen des Mangels oder dem Austrocknen Ihrer Milch aufgrund des Fastens ein Schaden für Ihr Kind zu befürchten ist, dann ist es Ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen. Und Sie haben für jeden Tag Auslösung von einem Mudd einer Mahlzeit für einen Armen abzugeben sowie das Nachholen des Fastens hinterher durchzuführen.[/FONT][/FONT]
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Quelle:
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http://www.islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_fasten.htm